06 Impressum + AGB

AV MATTR GmbH

Geschäftsführer:
Tim Niedermeier

Firmensitz:
Handelszentrum 16
5101 Bergheim
Österreich

E-Mail: contact@avmattr.com
Telefon: +43 676 6513842
Website: www.avmattr.com

Firmenbuchnummer: 669838g
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
UID-Nummer: ATU82994609

Unternehmensgegenstand:
Audiovisuelle Medientechnik für Event, Kultur und Architektur

Mitglied bei Wirtschaftskammer Österreich (WKO):
Fachgruppe:
– Elektrotechnik / Kommunikationselektronik
– Handel
Aufsichtsbehörde:
Magistrat der Stadt Salzburg

Anwendbare Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung (GewO)
www.ris.bka.gv.at

Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:
AV MATTR GmbH

Grundlegende Richtung der Website: Die Website dient der Präsentation von Leistungen und Projekten im Bereich audiovisueller
Raumgestaltung, Systemintegration sowie dem Handel mit audiovisueller Technik.

Brand & Web Design + Development:
Franziska Fritz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
AV MATTR GmbH (nachfolgend „AV MATTR“) und ihren Auftraggebern.

Sie gelten insbesondere für Leistungen im Bereich Planung, Beratung, Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme audiovisueller Systeme sowie für den Verkauf und gegebenenfalls die Vermietung
technischer Geräte.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn AV MATTR deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.



§2 Vertragsabschluss

Angebote von AV MATTR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch AV MATTR, durch Unterzeichnung eines Angebotes durch den Auftraggeber oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Technische Änderungen sowie Änderungen von Produkten oder Systemkomponenten bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten, sofern dadurch die Funktion oder Qualität der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.



§3 Leistungsumfang

AV MATTR erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
– Planung, Beratung und Konzeption audiovisueller Systeme
– Akustische Planung, Messungen und Optimierung von Räumen und Beschallungsanlagen
– Planung und Integration von Audio-, Licht- und Videosystemen
– Mediensteuerung, Netzwerk- und Signaltechnik
– Lieferung, Installation und Inbetriebnahme technischer Anlagen
– Programmierung, Systemkonfiguration und Schulung
– technische Betreuung sowie Erweiterung bestehender Anlagen
– Vermietung technischer Geräte und Systeme (sofern vereinbart)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der
Auftragsbestätigung. AV MATTR ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen.



§4 Planungsunterlagen und Urheberrechte

Sämtliche von AV MATTR erstellten Planungsunterlagen, Konzepte, Zeichnungen, Simulationen,
technische Dokumentationen sowie Angebote bleiben geistiges Eigentum von AV MATTR. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AV MATTR weder
vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder zur Umsetzung durch Dritte verwendet werden.
Im Falle einer unberechtigten Verwendung oder Weitergabe behält sich AV MATTR das Recht vor, eine
angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.



§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei Aufträgen bis zu einem Auftragswert von EUR 10.000 netto
– 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– 50 % nach Abschluss der Leistung bzw. Rechnungslegung
Bei Aufträgen über EUR 10.000 netto
– 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– 30 % bei Beginn der Montage bzw. Installation
– 20 % nach Abschluss der Leistung bzw. Rechnungslegung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist AV MATTR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. AV MATTR ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung fälliger Zahlungen auszusetzen.



§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen
rechtzeitig erfüllt sind.

Dazu zählen insbesondere:
– geeignete Stromversorgung
– Netzwerk- und Infrastrukturanschlüsse
– statisch geeignete Befestigungsmöglichkeiten
– Zugang zu den Installationsorten
– erforderliche Genehmigungen oder behördliche Auflagen

Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unzureichende Vorbereitung oder fehlende Mitwirkung
des Auftraggebers entstehen, können gesondert verrechnet werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Daten, Inhalte oder Software rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.



§7 Lieferung und Termine

Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereiches von AV MATTR, insbesondere Lieferprobleme von Herstellern, Transportverzögerungen, höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.



§8 Stornierung und Projektverschiebung

Eine Stornierung oder Verschiebung eines Auftrages durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen
Zustimmung von AV MATTR. Im Falle einer Stornierung ist AV MATTR berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie bereits bestellte oder angefertigte Materialien vollständig zu verrechnen.

Darüber hinaus gelten folgende Stornogebühren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde:
– bis 30 Tage vor geplantem Projektbeginn: 30 % der Auftragssumme
– bis 14 Tage vor Projektbeginn: 50 % der Auftragssumme
– weniger als 14 Tage vor Projektbeginn: 80 % der Auftragssumme
– nach Projektbeginn: 100 % der Auftragssumme

Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, behält sich AV MATTR das Recht vor,
bereits entstandene Kosten sowie Mehraufwände gesondert zu verrechnen.



§9 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Systeme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von AV MATTR. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne Zustimmung von AV MATTR zu veräußern, zu verpfänden oder an Dritte zu überlassen.



§10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Anlage bzw. der Lieferung der Ware an den
Auftraggeber.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
– unsachgemäße Bedienung oder Verwendung
– Veränderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte
– fehlerhafte Stromversorgung oder Netzwerkinfrastruktur
– natürlichen Verschleiß von Komponenten
– äußere Einwirkungen wie Feuchtigkeit, Hitze, Staub oder mechanische Beschädigungen

Verschleißteile wie beispielsweise Leuchtmittel, Akkus, Batterien oder mechanische Bedienelemente
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern deren Defekt auf normalen Gebrauch
zurückzuführen ist. Im Gewährleistungsfall hat AV MATTR zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch der betroffenen Komponenten.



§11 Haftung

AV MATTR haftet für Schäden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder
Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. AV MATTR haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Bedienung der Anlage, Änderungen durch Dritte oder mangelhafter Infrastruktur entstehen.



§12 Betrieb der Anlage

Mit der Übergabe der Anlage an den Auftraggeber geht die Verantwortung für den ordnungsgemäßen
Betrieb der Systeme auf den Auftraggeber über. Änderungen an der Systemkonfiguration, Verkabelung, Programmierung oder Software durch den Auftraggeber oder durch Dritte erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

Für Funktionsstörungen oder Schäden, die aus nachträglichen Änderungen oder Eingriffen entstehen,
übernimmt AV MATTR keine Haftung. Wartungs- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil der Installation, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.



§13 Datenschutz

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen
personenbezogenen Daten von AV MATTR im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet
werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.



§14 Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der AV MATTR GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der AV MATTR GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen gemäß Konsumentenschutzgesetz.



§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.